Antimikrobielle Convatec-Wundprodukte wie bisher erstattungsfähig
Infoblatt des BVMed zur Regelung für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ / Antimikrobielle und silberhaltige Convatec-Wundprodukte bis 2. Dezember 2024 weiter wie gewohnt in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen / Convatec arbeitet intensiv an danach nötiger Zulassung
Für die sogenannten „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ gilt bis zum 2. Dezember 2024 eine Übergangsfrist bei der Erstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bis dahin ändert sich nichts an der jetzigen Verordnungspraxis.
Betroffen von der Regelung sind unter anderem antimikrobiell wirksame oder silberhaltige Produkte, die beispielsweise bei chronischen Wunden angewendet werden. Für sie müssen ab dem 2. Dezember 2024 gesonderte Nutzennachweise vorgelegt werden, damit sie erstattungsfähig bleiben. Die vorherige Übergangsfrist wurde verlängert.
Was bedeutet das für Convatec-Wundprodukte?
Die AQUACEL® Ag+ Extra Wundauflagen von Convatec sind mindestens bis zum 2. Dezember 2024 wie bisher in der GKV erstattbar.
Convatec arbeitet intensiv daran, dass diese Produkte auch danach weiter verordnet und erstattet werden können. „Convatec unternimmt alles, um die Nutzennachweise zu erbringen, damit unsere innovativen Produkte zum Wohle der Patient:innen dauerhaft erstattungsfähig bleiben“, sagt Andreas Kuhn, Geschäftsführer der Convatec (Germany) GmbH.
Für die Produkte müssen beim zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gesonderte Nutzennachweise vorgelegt werden, damit sie auch nach der Übergangsfrist in der GKV erstattet werden.
Wie geht es nach dem 2. Dezember 2024 weiter?
Convatec geht davon aus und tut alles dafür, dass die AQUACEL® Ag+ Extra Wundauflagen auch nach dem 2. Dezember 2024 weiter in der GKV erstattungsfähig bleiben.
„Es gibt ein neues Beratungsrecht für die Anforderungen an die Nutzennachweise beim G-BA, das zurzeit eingerichtet wird. Wir rufen den G-BA dazu auf, sich mit Herstellern und Anwendenden aus der Praxis über das weitere Vorgehen zu verständigen, damit diese bewährten Produkte weiterhin für die Patient:innen zur Verfügung stehen“, so Andreas Kuhn.
Weitere Infos dazu in einem Factsheet des BVMed
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